Allgemeine Mietbedingungen
Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet Wrieden & Pörtner GbR – nachstehend ²Vermieter² genannt – ein Wohnmobil an. Bitte lesen Sie sich diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobiles.
1.2 Zwischen Vermieter und Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht, und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag, Anwendung finden.
1.3 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleitungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleitungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§651a-I BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist das vom Mieter und Vermieter vollständig auszufüllende und das zu unterschreibende Übernahme-und Rückgabeprotokoll.
2. Zahlungsweise, Mietpreise, Versicherung
2.1 Bei Vertragsabschluss, spätestens innerhalt von 5 Tagen danach, ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die etwa zugesagte Reservierung gebunden. Der restliche Mietpreis ist spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt weniger als 14 Tage, wird der Gesamtmietpreis sofort fällig. Dies beinhaltet auch die Kaution in Höhe von 1.500 Euro.
2.2 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtig.
2.3 Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges in vertragsgemäßem Zustand. Bei Unfallschäden und Diebstahl haftet der Mieter nur in Höheder vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese beträgt je Schadenfall 500 Euro bzw.1.500 Euro. Bei Fahrten in folgenden Ländern erhöht sich der Selbstbehalt auf 5.000 Euro und bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters: Albanien, Weißrussland, Bulgarien, Rumänien, Russland, Mazedonien, Estland, Kosovo, Lettland, Türkei (nur europäischer Teil)
2.4 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, auch soweit der Vermieter hierfür in Anspruch genommen wird.
3. Führungsberechtigte
Das Alter des Mieters und Fahrers muss mindestens 25 Jahre betragen. Der Führerschein B gilt bis 3500 kg zul. GG. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden. Der Mieter gilt für die Dauer der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs.
4. Obhutspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu behandeln und die Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte genauestens zu beachten sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen.
5. Übernahme und Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin an der Geschäftsadresse der Vermieter zu übernehmen, sofern der Bring-und Abholservice nicht ausdrücklich gebucht wurde. Sollten Sie es nicht zu der vereinbarten Uhrzeit schaffen, kann dies zu Wartezeiten oder Nachberechnungen führen. Sollte dem Vermieter aufgrund verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters etc.) so behält sich der Vermieter vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Zustandsbericht erstellt, in der alle vorhandenen Beschädigungen notiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, neue Schäden am Fahrzeug dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution. Das Fahrzeug wird in gereinigtem Zustand und vollgetankt übergeben. Es muss vollgetankt (Diesel und AdBlue), innen gereinigt und mit geleertem Toiletten- und Abwasser- sowie Frischwassertank zurückgegeben werden. Ist die Reinigung ganz oder teilweise nicht erfolgt, so wird dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 200 Euro in Rechnung gestellt.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter (oder Fahrer) den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachten des Zeichens 265-Durchfahrtshöhe – gemäß §41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO – verursacht werden. Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 4 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadenfalls gehabt.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges (z.B. auch Schäden am Mobiliar) entstanden sind.
Haftpflichtschäden im Ausland werden als Vollkaskoschaden abgerechnet, sofern die Schadensregulierung nicht verbindlich gesichert ist. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Untervermietung oder Verleihung oder sonstige gewerbliche Zwecke – außer solchen, die ausdrücklich vereinbart sind – zu verwenden.
Das Wohnmobil ist mit einem Airtag ausgestattet, um im Falle eines eventuellen
Diebstahls eine bestmögliche Nachverfolgung gewährleisten zu können.
7. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind innerhalb Europas möglich. Fahrten in außer europäische Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs-, Krisen- und Katastrophengebiete sind grundsätzlich verboten.
Der Mieter verpflichtet sich, die bestehenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Insbesondere hat er sich vor Antritt der Reise über Mautgebühren zu informieren und deren Abrechnung zu sichern. Bei nicht oder nur teilweiser Erbringung von Mautgebühren (Nutzungsgebühren für Straßen) werden alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr an den Mieter weiter berechnet.
8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll.
Gegnerische Ansprüche dürfen grundsätzlich nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Selbstbeteiligung der Versicherung oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter umgehend telefonisch zu unterrichten.
9. Reparaturen
Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150 Euro zzgl. Mehrwertsteuer ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Vermieter, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet, erstattet.
10. Stornierung
Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig:
Bis zu 45 Tage vor Reiseantritt 30% des Mietpreises.
Bis zu 20 Tage vor Reiseantritt 60% des Mietpreises.
Ab 19 Tage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises.
Am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 95% des Mietpreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
11. Rauchverbot, Mitnahme von Tieren
Das Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Ebenso die Mitnahme von Tieren.
Reinigungskosten die durch die Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Mieters.
12. Kaution
Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeuges in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 1500 Euro hinterlegt werden. Die Hinterlegung der Kaution muss bis 7 Tage vor Mietantritt auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Protokoll aufgeführten Schäden, erfolgt die vollständige Rückzahlung der Kaution.
13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über den Mietvertrag gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters als vereinbart, sofern der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder die in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozess-Ordnung verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in §38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
14. Schlussbestimmung
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietvereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirkung der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingend gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Stand 12/2021